RS Vwgh 2002/2/22 99/02/0317

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2002
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lite;

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 24 Abs. 1 lit. e StVO 1960 kommt es für die Abgrenzung des Haltestellenbereiches nicht auf allfällige Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Haltestellen (im Sinne der Bodenmarkierungsverordnung), sondern einzig und allein auf die Haltestellentafeln an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999020317.X03

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten