RS Vwgh 2002/2/22 2001/02/0161

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Veröffentlicht am 22.02.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §45 Abs2b;

Rechtssatz

Für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung muss ein "erhebliches öffentliches Interesse" für die jeweilige vom Antragsteller beabsichtigte Fahrt bzw. "für alle Straßenbenützungen des Antragstellers von der annähernd gleichen Art" iSd § 45 Abs. 2b StVO 1960 gegeben sein - etwa wegen der Wichtigkeit des Transportgutes (Hinweis E 15.5.1996, 95/03/0273).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001020161.X01

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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