RS Vwgh 2002/2/22 2001/02/0110

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Veröffentlicht am 22.02.2002
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ABGB §388;
StVO 1960 §89a;

Rechtssatz

Aus § 388 ABGB ergibt sich das subjektive Recht jedes Eigentümers, dass seine Sachen im Zweifel niemand als verlassen vermuten darf; dies gilt auch für das Verständnis der Entledigungsvermutung im § 89a StVO 1960 (Hinweis E 19.1.1979, 727/78, VwSlg 9745 A/1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001020110.X01

Im RIS seit

21.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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