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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1993 §23 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass von vornherein ohne nähere Ermittlungen nicht davon ausgegangen werden kann, dass einer Filialleiterin der vierten Führungsebene einer näher bezeichneten GmbH entgegen den Behauptungen dieser Gesellschaft nicht die nötige Anordnungsbefugnis zur Ergänzung der Fluchtwegorientierungsbeleuchtung um einen Beleuchtungskörper zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001040253.X02Im RIS seit
21.05.2002