Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §38 Abs2;Rechtssatz
Der fortbetriebsberechtigte Masseverwalter wird nicht als gewerberechtlicher Geschäftsführer tätig, sondern als Gewerbetreibender (vgl. § 38 Abs. 2 GewO 1994) mit denselben Rechten, wie sie dem Gewerbeinhaber, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, auf Grund seiner Gewerbeberechtigung zugestanden sind (vgl. § 41 Abs. 1 GewO 1994).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000040214.X02Im RIS seit
21.05.2002