Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1993 §23 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass das Freihalten von Notausgängen eine geradezu typische Angelegenheit ist, die sinnvollerweise in den Verantwortungsbereich eines Filialleiters übertragen werden kann. Die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten für die betreffende Filiale ist nicht aus dem Grunde rechtsunwirksam, weil es sich bei den Bestellten nicht um leitende Angestellte im Sinne des ArbIG 1993 handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001040253.X01Im RIS seit
21.05.2002