RS Vwgh 2002/2/26 2001/11/0049

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Veröffentlicht am 26.02.2002
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Index

L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §143;
ASVG §258 Abs4;
ASVG §86 Abs3 Z1;
SHG Stmk 1998 §4 Abs1;
SHG Stmk 1998 §5 Abs1;

Rechtssatz

Dass der Antrag der Mutter der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung der Witwenpension (im Sinne des § 258 Abs. 4 ASVG) nicht rechtzeitig (d.h. innerhalb der Frist des § 86 Abs. 3 Z. 1 ASVG) gestellt wurde und die Witwenpension daher nicht bereits mit dem auf den Eintritt des Versicherungsfalles folgenden Tag angefallen ist, kann nicht der Beschwerdeführerin als Ersatzpflichtiger zur Last fallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110049.X02

Im RIS seit

21.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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