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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
ABGB §143;Rechtssatz
Dass der Antrag der Mutter der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung der Witwenpension (im Sinne des § 258 Abs. 4 ASVG) nicht rechtzeitig (d.h. innerhalb der Frist des § 86 Abs. 3 Z. 1 ASVG) gestellt wurde und die Witwenpension daher nicht bereits mit dem auf den Eintritt des Versicherungsfalles folgenden Tag angefallen ist, kann nicht der Beschwerdeführerin als Ersatzpflichtiger zur Last fallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001110049.X02Im RIS seit
21.05.2002Zuletzt aktualisiert am
27.11.2009