RS Vwgh 2002/2/26 99/20/0577

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Veröffentlicht am 26.02.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Dem Vorbringen des Asylwerbers, er sei wegen seiner illegalen Ausreise aus seinem Heimatstaat und der Asylantragstellung im Irak von Verfolgung bedroht, kann eine Asylrelevanz nicht von vornherein abgesprochen werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 16. Dezember 1999, Zl. 98/20/0415, sowie die im hg. Erkenntnis vom 22. November 2001, Zl. 98/20/0221 genannten Folgeerkenntnisse).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999200577.X01

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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