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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der angefochtene Bescheid zur Frage einer der Asylwerberin drohenden Verfolgungsgefahr im Sinne des § 7 AsylG 1997 allgemein gehaltene Wendungen darüber enthält, dass Handlungen, die ohne Anknüpfung an bestimmte Eigenschaften des Asylwerbers nur "etwa durch die religiöse Überzeugung des Täters geleitet" würden, wie Übergriffe "gewöhnlicher Krimineller" zu beurteilen und keinem der in der FlKonv genannten Gründe zuzuordnen seien. Diese Ausführungen, die auch in Bezug auf § 57 Abs. 2 FrG 1997 von Bedeutung, für die Entscheidung gemäß § 8 AsylG 1997 aber im Hinblick auf § 57 Abs. 1 FrG 1997 nicht allein tragfähig wären, führen nicht zur Bestätigung der gemäß § 7 AsylG 1997 getroffenen Entscheidung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999200509.X04Im RIS seit
08.05.2002