Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
FSG 1997 §7 Abs5;Rechtssatz
Dem Umstand allein, dass eine Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen wird (§ 43 StGB) kommt für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit keine entscheidende Bedeutung zu, sondern es kommt wesentlich auf die in § 7 Abs. 5 FSG 1997 genannten Wertungskriterien an. Einzelne im Rahmen der bedingten Strafnachsicht vom Gericht berücksichtigte Umstände können allerdings bei der Wertung von Bedeutung sein (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 20. September 2001, Zl. 2000/11/0235).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001110379.X04Im RIS seit
17.05.2002