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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
ASVG §324 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/11/0053 E 26. Februar 2002Rechtssatz
Die auf Kosten eines Trägers der Sozialhilfe in einer stationären Einrichtung untergebrachten Personen sind nicht von ihren Unterhaltspflichten befreit. Dies ergibt sich unter anderem aus § 324 Abs. 3 ASVG, der für einen derartigen Fall eine Verringerung des auf Grund der Legalzession auf den Sozialhilfeträger übergehenden Anspruches auf höchstens 50 Prozent des Pensionsanspruches vorsieht und dem Versicherungsträger das Recht einräumt, die dem Pensionsberechtigten für seine Angehörigen zu belassenden Beträge unmittelbar an die Angehörigen auszuzahlen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001110052.X04Im RIS seit
21.05.2002