RS Vwgh 2002/2/26 2001/11/0052

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Veröffentlicht am 26.02.2002
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Index

L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §324 Abs3;
SHG Stmk 1998 §13 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/11/0053 E 26. Februar 2002

Rechtssatz

Die auf Kosten eines Trägers der Sozialhilfe in einer stationären Einrichtung untergebrachten Personen sind nicht von ihren Unterhaltspflichten befreit. Dies ergibt sich unter anderem aus § 324 Abs. 3 ASVG, der für einen derartigen Fall eine Verringerung des auf Grund der Legalzession auf den Sozialhilfeträger übergehenden Anspruches auf höchstens 50 Prozent des Pensionsanspruches vorsieht und dem Versicherungsträger das Recht einräumt, die dem Pensionsberechtigten für seine Angehörigen zu belassenden Beträge unmittelbar an die Angehörigen auszuzahlen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110052.X04

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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