RS Vwgh 2002/2/26 99/11/0250

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Veröffentlicht am 26.02.2002
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §8 Abs2;
BEinstG §8 Abs3;
B-VG Art130 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/08/0034 E 4. Juli 1995 RS 2

Stammrechtssatz

Unter Bedachtnahme auf § 8 Abs 3 BEinstG soll der in diesem Gesetz normierte Kündigungsschutz nach dem Willen des Gesetzgebers jedenfalls nicht weiter gehen als etwa im Falle eines Betriebsratsmitgliedes.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999110250.X02

Im RIS seit

21.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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