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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;Rechtssatz
Gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 steht der Vorsteuerabzug erst zu, wenn die Lieferung (für die der Vorsteuerabzug begehrt wird) an den Unternehmer ausgeführt worden ist. Für erst zu erbringende Lieferungen kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden, auch wenn eine Vorausrechnung vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000130095.X01Im RIS seit
03.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013