RS Vwgh 2002/2/27 2000/13/0095

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 steht der Vorsteuerabzug erst zu, wenn die Lieferung (für die der Vorsteuerabzug begehrt wird) an den Unternehmer ausgeführt worden ist. Für erst zu erbringende Lieferungen kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden, auch wenn eine Vorausrechnung vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000130095.X01

Im RIS seit

03.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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