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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Die Sachgrundlagenermittlung der Behörde unterliegt der Beurteilung des Verwaltungsgerichtshofes dahin, ob der Sachverhalt genügend erhoben worden ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997130201.X05Im RIS seit
17.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013