Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Die Fehlerhaftigkeit der seinerzeitigen behördlichen Beurteilung, das Beweisthema für die Vernehmung des damals noch in Österreich wohnhaften Zeugen sei nicht relevant, kann an der Obliegenheit des Abgabepflichtigen, diesen in der Folge ausgereisten Zeugen nunmehr seinerseits zur Vernehmung vor der österreichischen Abgabenbehörde stellig zu machen, nichts ändern. Das Risiko des Wohnsitzwechsels eines Zeugen ins Ausland trifft allemal den Abgabepflichtigen und nicht die Behörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997130201.X08Im RIS seit
17.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013