RS Vwgh 2002/2/27 2000/13/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2002
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §3 Abs1;

Rechtssatz

Bleibt ein beweglicher Gegenstand im Besitz des bisherigen Eigentümers, kann der Übergang der Verfügungsmacht auf den Erwerber nur dann angenommen werden, wenn (zumindest) die wirtschaftliche Substanz des Gegenstandes vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000130095.X06

Im RIS seit

03.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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