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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §3 Abs1;Rechtssatz
Bleibt ein beweglicher Gegenstand im Besitz des bisherigen Eigentümers, kann der Übergang der Verfügungsmacht auf den Erwerber nur dann angenommen werden, wenn (zumindest) die wirtschaftliche Substanz des Gegenstandes vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000130095.X06Im RIS seit
03.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013