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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die bei Auslandssachverhalten wegen der Einschränkung der Ermittlungsmöglichkeiten der Abgabenbehörde erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen (Hinweis E 26.7.2000, 95/14/0145; E 31.5.2000, 97/13/0039) führt dazu, dass es dem Abgabepflichtigen obliegt, einen im Ausland wohnhaften Zeugen zur Vernehmung vor der österreichischen Abgabenbehörde stellig zu machen (Hinweis E 29.5.2001, 96/14/0069).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997130201.X06Im RIS seit
17.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013