RS Vwgh 2002/2/27 97/13/0201

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;

Rechtssatz

Die bei Auslandssachverhalten wegen der Einschränkung der Ermittlungsmöglichkeiten der Abgabenbehörde erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen (Hinweis E 26.7.2000, 95/14/0145; E 31.5.2000, 97/13/0039) führt dazu, dass es dem Abgabepflichtigen obliegt, einen im Ausland wohnhaften Zeugen zur Vernehmung vor der österreichischen Abgabenbehörde stellig zu machen (Hinweis E 29.5.2001, 96/14/0069).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130201.X06

Im RIS seit

17.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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