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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22;Rechtssatz
Da die Abgrenzungsfrage zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sich jeweils nur auf der Basis des konkreten Sachverhaltes im Einzelfall beantworten lässt, ist dabei aus der Beurteilung vermeintlich ähnlicher Fallkonstellationen für eine andere Falllösung wenig zu gewinnen, weil schon geringe Unterschiede in der Fallkonstellation den Ausschlag geben können, das Gesamtbild der Tätigkeit rechtlich anders als im vermeintlich ähnlichen Fall zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001130170.X04Im RIS seit
09.07.2002