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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80;Rechtssatz
Die gesetzlichen Haftungsrisken im Zusammenhang mit einer schuldhaften Verletzung der Geschäftsführerpflichten (vor allem der §§ 9 und 80 BAO) begründen kein bedeutsames Unternehmerwagnis, da sie auch jenen Geschäftsführer treffen, der in einem "klassischen" Dienstverhältnis zur GmbH steht (Hinweis E 12.9.2001, 2001/13/0203).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001130103.X04Im RIS seit
09.07.2002