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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1 Abs1;Rechtssatz
Nur weil auf einer für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmten Landfläche auch landwirtschaftliche Tätigkeiten mit landwirtschaftlichen Geräten verrichtet werden, kann ihr deshalb der Charakter einer Straße gemäß § 1 Abs. 1 StVO nicht abgesprochen werden.
Schlagworte
Straße mit öffentlichem VerkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001030308.X01Im RIS seit
27.05.2002