RS Vwgh 2002/2/27 97/13/0201

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;

Rechtssatz

Der im § 284 Abs 1 BAO erforderte Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat wird durch einen in der Berufung gestellten Beweisantrag auf Vernehmung von Zeugen nicht wirksam ersetzt, was schon darin begründet ist, dass das Abgabenrechtsmittelverfahren nicht vom Grundsatz der Unmittelbarkeit beherrscht ist (Hinweis E 17.9.1990, 89/15/0070, VwSlg 6532 F/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130201.X02

Im RIS seit

17.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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