RS Vwgh 2002/2/27 2001/13/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Die Bezeichnung des Leistungsverhältnisses in der das Verhältnis begründenden Vertragsurkunde ist für die Beurteilung des Vorliegens selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung (Hinweis E 9.11.1994, 93/13/0310), zumal die Erfahrung lehrt, dass Vertragsurkunden einen regelmäßig vom wirtschaftlich Stärkeren vorgegebenen Text zu enthalten pflegen, mit dem dieser versucht, alle arbeits-, sozial- und abgabenrechtliche Verantwortung aus dem eingegangenen Leistungsverhältnis von sich ab- und auf den wirtschaftlich Schwächeren zu überwälzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001130170.X02

Im RIS seit

09.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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