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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22;Rechtssatz
Die Bezeichnung des Leistungsverhältnisses in der das Verhältnis begründenden Vertragsurkunde ist für die Beurteilung des Vorliegens selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung (Hinweis E 9.11.1994, 93/13/0310), zumal die Erfahrung lehrt, dass Vertragsurkunden einen regelmäßig vom wirtschaftlich Stärkeren vorgegebenen Text zu enthalten pflegen, mit dem dieser versucht, alle arbeits-, sozial- und abgabenrechtliche Verantwortung aus dem eingegangenen Leistungsverhältnis von sich ab- und auf den wirtschaftlich Schwächeren zu überwälzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001130170.X02Im RIS seit
09.07.2002