RS Vwgh 2002/2/27 98/13/0053

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0054

Rechtssatz

Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird. Auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein solches Nahestehen (Hinweis E 3.8.2000, 96/15/0159, 0160).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130053.X06

Im RIS seit

09.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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