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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/05/1068Rechtssatz
Dem Vorbringen der Nachbarn, deren Liegenschaften gegenüber dem zu bebauenden Grundstück liegen und von diesem durch eine 15 m breite Straße getrennt sind, hinsichtlich der Nichteinhaltung der seitlichen Abstandsflächen ist entgegenzuhalten, dass damit kein subjektiv-öffentliches Recht dieser Nachbarn geltend gemacht wird, weil die erforderlichen Abstände zu deren Liegenschaften jedenfalls eingehalten werden.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001051066.X05Im RIS seit
22.05.2002Zuletzt aktualisiert am
11.07.2014