RS Vwgh 2002/2/27 2001/03/0308

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Das Lenken eines Fahrzeuges im Sinne des § 5 Abs. 1 StVO 1960 setzt nicht voraus, dass sich das Fahrzeug zur Gänze auf einer öffentlichen Verkehrsfläche befindet (Hinweis E 05.07.2000, 99/03/0431, zu § 5 Abs. 2 StVO 1960 ergangen). Daher ist es bereits als ein Lenken eines Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche zu qualifizieren, wenn sich der Pkw auch nur mit den beiden Heckrädern auf der öffentlichen Verkehrsfläche befunden hat.

Schlagworte

Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001030308.X03

Im RIS seit

27.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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