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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Das Lenken eines Fahrzeuges im Sinne des § 5 Abs. 1 StVO 1960 setzt nicht voraus, dass sich das Fahrzeug zur Gänze auf einer öffentlichen Verkehrsfläche befindet (Hinweis E 05.07.2000, 99/03/0431, zu § 5 Abs. 2 StVO 1960 ergangen). Daher ist es bereits als ein Lenken eines Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche zu qualifizieren, wenn sich der Pkw auch nur mit den beiden Heckrädern auf der öffentlichen Verkehrsfläche befunden hat.
Schlagworte
Lenken oder Inbetriebnehmen eines KraftfahrzeugesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001030308.X03Im RIS seit
27.05.2002