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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §83;Rechtssatz
Die zur Haftung nach § 119 Abs 3 ZollG 1988 herangezogene GmbH handelte der Zollbehörde gegenüber durch ihren Zolldeklaranten. Dieser war im Rahmen des Unternehmens zur Besorgung von Geschäften eingesetzt, mit denen gewöhnlich auch Zollabfertigungen verbunden sind. Beschränkungen der Vollmacht eines solchen Zolldeklaranten braucht die Zollbehörde nur dann gegen sich gelten lassen, wenn sie diese kannte oder kennen musste. Werden die Befugnisse eines Zolldeklaranten bloß firmenintern eingeschränkt, ohne dass dies nach außen gedrungen und der Zollbehörde bekannt ist, dann kann die Zollbehörde davon ausgehen, dass der Zolldeklarant eines Unternehmens berechtigt ist, Anträge auf Durchführung von Zollverfahren, wie die Abfertigung zum Versandverfahren, zu stellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000160337.X02Im RIS seit
08.07.2002