RS Vwgh 2002/2/28 2000/16/0337

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Veröffentlicht am 28.02.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §83;
ZollG 1988 §119 Abs3;

Rechtssatz

Die zur Haftung nach § 119 Abs 3 ZollG 1988 herangezogene GmbH handelte der Zollbehörde gegenüber durch ihren Zolldeklaranten. Dieser war im Rahmen des Unternehmens zur Besorgung von Geschäften eingesetzt, mit denen gewöhnlich auch Zollabfertigungen verbunden sind. Beschränkungen der Vollmacht eines solchen Zolldeklaranten braucht die Zollbehörde nur dann gegen sich gelten lassen, wenn sie diese kannte oder kennen musste. Werden die Befugnisse eines Zolldeklaranten bloß firmenintern eingeschränkt, ohne dass dies nach außen gedrungen und der Zollbehörde bekannt ist, dann kann die Zollbehörde davon ausgehen, dass der Zolldeklarant eines Unternehmens berechtigt ist, Anträge auf Durchführung von Zollverfahren, wie die Abfertigung zum Versandverfahren, zu stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000160337.X02

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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