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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §14 Abs4;Rechtssatz
Enthält ein Bescheid gemäß § 23 Abs 7 FrG 1997 keinen ausdrücklichen Hinweis auf das Eintreten der in § 14 Abs. 5 letzter Halbsatz AsylG 1997 vorgesehenen Rechtsfolge, so vermag dieser Umstand nichts daran zu ändern, dass er diese entfaltet, weil das Gesetz die Aufnahme eines derartigen Hinweises nicht verlangt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999210326.X03Im RIS seit
03.06.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009