RS Vwgh 2002/2/28 99/21/0326

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Veröffentlicht am 28.02.2002
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §14 Abs4;
AsylG 1997 §14 Abs5;
FrG 1997 §23 Abs7;

Rechtssatz

Enthält ein Bescheid gemäß § 23 Abs 7 FrG 1997 keinen ausdrücklichen Hinweis auf das Eintreten der in § 14 Abs. 5 letzter Halbsatz AsylG 1997 vorgesehenen Rechtsfolge, so vermag dieser Umstand nichts daran zu ändern, dass er diese entfaltet, weil das Gesetz die Aufnahme eines derartigen Hinweises nicht verlangt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999210326.X03

Im RIS seit

03.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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