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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §26;Rechtssatz
Es ist nicht einsehbar, warum eine Verpflichtung für den Fall der Leistungsstörung nicht als bedingte Leistung im Sinne des § 26 GebG angesehen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999160140.X04Im RIS seit
08.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013