RS Vwgh 2002/2/28 99/16/0140

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Veröffentlicht am 28.02.2002
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Norm

GebG 1957 §26;

Rechtssatz

Es ist nicht einsehbar, warum eine Verpflichtung für den Fall der Leistungsstörung nicht als bedingte Leistung im Sinne des § 26 GebG angesehen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999160140.X04

Im RIS seit

08.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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