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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen unrechtmäßigen Aufenthalts; §33 Abs1 FremdenG 1997.
Zur Begründung des Antrages führt der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass er von seiner in Österreich im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen - seiner Ehegattin - getrennt würde. Keine Äußerung der belangten Behörde.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B925.2003Dokumentnummer
JFR_09969275_03B00925_01