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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §38;Rechtssatz
Die Annahme des Vorliegens kirchlicher Zwecke iSd § 38 BAO scheitert von vornherein, wenn nach dem Inhalt der Satzung eine ausschließliche Förderung gesetzlich anerkannter Kirchen- und Religionsgesellschaften nicht zu erkennen ist. Es gibt nämlich auch Gemeinschaften, die sich zum Evangelium von Jesus Christus bekennen, die aber nicht den Status einer anerkannten Kirche haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001160563.X01Im RIS seit
08.07.2002