RS Vwgh 2002/2/28 96/15/0224

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Veröffentlicht am 28.02.2002
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §47;
AbgEO §51 Abs1;
KO §49;

Rechtssatz

Im Erkenntnis vom 22. Februar 1993, 91/15/0007, hat der Verwaltungsgerichtshof zu § 49 KO ausgesprochen, dass die im Meistbot enthaltene Umsatzsteuer zu den Kosten der Verwertung der Masse gehöre. In gleicher Weise werden, wenn gepfändete Sachen nach § 47 ff Abgabenexekutionsordnung verkauft werden, die anfallenden Umsatzsteuerbeträge zu den Versteigerungskosten im Sinne des § 51 Abs 1 Abgabenexekutionsordnung zu zählen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996150224.X05

Im RIS seit

01.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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