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23/01 KonkursordnungNorm
AbgEO §47;Rechtssatz
Im Erkenntnis vom 22. Februar 1993, 91/15/0007, hat der Verwaltungsgerichtshof zu § 49 KO ausgesprochen, dass die im Meistbot enthaltene Umsatzsteuer zu den Kosten der Verwertung der Masse gehöre. In gleicher Weise werden, wenn gepfändete Sachen nach § 47 ff Abgabenexekutionsordnung verkauft werden, die anfallenden Umsatzsteuerbeträge zu den Versteigerungskosten im Sinne des § 51 Abs 1 Abgabenexekutionsordnung zu zählen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996150224.X05Im RIS seit
01.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013