RS Vwgh 2002/2/28 2000/09/0122

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Veröffentlicht am 28.02.2002
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Index

L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
L94404 Krankenanstalt Spital Oberösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs3 impl;
KAG OÖ 1997 §21 Abs1 Z2;
KAG OÖ 1997 §21 Abs2;
LBG OÖ 1993 §114;
LBG OÖ 1993 §131 Abs2;
LBG OÖ 1993 §46;
LBG OÖ 1993 §47;

Rechtssatz

Der angefochtene Bescheid betrifft hinsichtlich des Ausspruches der Suspendierung den gegen den Beschwerdeführer gerichteten Verdacht, in acht Fällen auf Grund nicht gesetzmäßiger bzw. nicht sorgfältiger und gewissenhafter Behandlung von Patienten Behandlungsfehler mit Todesfolge begangen und in mehreren Fällen entgegen ausdrücklicher Anordnung Krankengeschichten nicht bzw. nicht vollständig geführt zu haben. Auch die allenfalls problematische Persönlichkeit eines Dienstvorgesetzten darf keinesfalls zu Dienstpflichtverletzungen eines Arztes der geschilderten Art Anlass geben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000090122.X03

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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