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L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
BDG 1979 §112 Abs3 impl;Rechtssatz
Der angefochtene Bescheid betrifft hinsichtlich des Ausspruches der Suspendierung den gegen den Beschwerdeführer gerichteten Verdacht, in acht Fällen auf Grund nicht gesetzmäßiger bzw. nicht sorgfältiger und gewissenhafter Behandlung von Patienten Behandlungsfehler mit Todesfolge begangen und in mehreren Fällen entgegen ausdrücklicher Anordnung Krankengeschichten nicht bzw. nicht vollständig geführt zu haben. Auch die allenfalls problematische Persönlichkeit eines Dienstvorgesetzten darf keinesfalls zu Dienstpflichtverletzungen eines Arztes der geschilderten Art Anlass geben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000090122.X03Im RIS seit
23.05.2002