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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / AllgRechtssatz
Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Nichterfüllung des Verbesserungsauftrags.
Gleichzeitig Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, da noch keine Beschwerde sondern lediglich ein Verfahrenshilfeantrag eingebracht wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B854.2003Dokumentnummer
JFR_09969195_03B00854_01