RS Vwgh 2002/2/28 2000/21/0045

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2002
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
StGB §34 Z17;

Rechtssatz

Ein bei der Strafbemessung mildernd berücksichtigtes Geständnis eines Straftäters lässt für sich alleine noch keinen verlässlichen Schluss auf sein zukünftiges Wohlverhalten zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000210045.X01

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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