Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Ein bei der Strafbemessung mildernd berücksichtigtes Geständnis eines Straftäters lässt für sich alleine noch keinen verlässlichen Schluss auf sein zukünftiges Wohlverhalten zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000210045.X01Im RIS seit
21.05.2002