RS Vwgh 2002/2/28 2000/15/0200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §119;
EStG 1988 §4 Abs4 Z5 idF 1993/818;

Rechtssatz

Für die Erwirkung eines Bescheides im Sinn des ersten Satzes des letzten Absatzes des § 4 Abs 4 Z 5 EStG 1988 muss der von der Körperschaft verfolgte Zweck nach ihrer Rechtsgrundlage und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ein ausschließlich wissenschaftlicher sein. Bei der Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen liegt es an der Partei, selbst und unter Ausschluss jeden Zweifels all jene Umstände darzulegen, die für die Begünstigung sprechen (Hinweis E 26. Mai 1999, 97/13/0191).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000150200.X02

Im RIS seit

26.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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