RS Vwgh 2002/2/28 2001/16/0430

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Veröffentlicht am 28.02.2002
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §12 Abs1 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/16/0431

Rechtssatz

Die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden entsteht gemäß § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Auf den Zeitpunkt einer allenfalls erforderlichen Genehmigung kommt es dabei nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160430.X01

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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