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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §13;Rechtssatz
Zu Fällen, in denen ein einheitlicher Eintragungsvorgang sowohl ein begünstigtes Objekt als auch ein nicht begünstigtes Objekt betraf, hat der VwGH bereits wiederholt klargestellt, dass die einheitliche, den Abgabentatbestand auslösende Eintragung nicht in einen gebührenpflichtigen und in einen gebührenfreien Teil aufgespaltet werden kann. In solchen Fällen kommt es für die Anwendung der Gebührenbefreiung darauf an, ob der geförderte Teil überwiegt (Hinweis Tschugguel/Pötscher, MGA Gerichtsgebühren6 unter E 5 zu § 13 GGG bzw E 16 zu § 53 WFG 1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001160593.X01Im RIS seit
08.07.2002