RS Vwgh 2002/2/28 2001/16/0521

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2002
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §14;

Rechtssatz

Es ist nicht erkennbar, dass die Höhe der Gerichtsgebühren davon abhängig ist, welches Gericht für die Entscheidung über die in Rede stehende Klage zuständig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160521.X03

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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