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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §1 Abs1 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/16/0431Rechtssatz
Der Schenkungssteuer unterliegt keineswegs eine Urkunde an sich, sondern vielmehr die tatsächliche Zuwendung, mag sie beurkundet sein oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001160430.X02Im RIS seit
08.07.2002