RS Vwgh 2002/2/28 2001/16/0430

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2002
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §1 Abs1 Z2;
ErbStG §12 Abs1 Z2;
ErbStG §3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/16/0431

Rechtssatz

Der Schenkungssteuer unterliegt keineswegs eine Urkunde an sich, sondern vielmehr die tatsächliche Zuwendung, mag sie beurkundet sein oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160430.X02

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten