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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §20 Abs2 idF 1998/I/124;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/01/0119Rechtssatz
Ein Widerruf der Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft ist auch noch nach dem Nachweis des Ausscheidens aus dem Verband des bisherigen Heimatstaates zulässig. Diese Möglichkeit ist zeitlich nur mit der Geltungsdauer des Zusicherungsbescheides, bei rechtzeitiger Erbringung des Nachweises also auch nicht durch die zweijährige Frist begrenzt (vgl. in diesem Sinn Thienel, Österreichische Staatsbürgerschaft II, 1990, 272 in Fußnote 453). An dieser vom Verwaltungsgerichtshof schon bisher vertretenen Ansicht (vgl. das Erkenntnis vom 11. November 1998, Zl. 98/01/0082) ist auch zur geltenden Fassung des Gesetzes festzuhalten (so implizit bereits das Erkenntnis vom 2. Oktober 2001, Zl. 2000/01/0534).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001010118.X02Im RIS seit
03.06.2002