RS Vwgh 2002/3/12 2000/01/0206

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Veröffentlicht am 12.03.2002
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §16 Abs1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §17 Abs1 Z1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/01/1069 E 21. April 1999 RS 2 (hier betreffend das StbG 1985 idF BGBl. I Nr. 124/1998)

Stammrechtssatz

Wenn auch nach § 18 StbG 1985 die Erstreckung der Verleihung nur gleichzeitig mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft (und nur mit demselben Erwerbszeitpunkt) verfügt werden darf, weshalb Erstreckungsverfahren und Verleihungsverfahren unter einem abzuführen sind (Hinweis Thienel, Österreichische Staatsbürgerschaft II, 246) und ferner für die Erstreckung der Verleihung eine "doppelte" Prüfung der Verleihungsvoraussetzungen (für den Verleihungswerber und für den Erstreckungswerber) erforderlich ist, ändert das jedoch nichts daran, dass die betreffenden Personen je für sich einer Beurteilung zu unterziehen sind und dass eine pauschale familienbezogene Betrachtung mit dem Gesetz nicht in Einklang steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010206.X02

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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