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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Das Vorliegen der positiven Einstellung zur Republik Österreich iSd § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 ist davon abhängig, ob - vom Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers her - auf eine grundsätzlich negative Einstellung zur Republik Österreich bzw. zu deren grundlegenden Institutionen geschlossen werden kann oder nicht (vgl. etwa das E vom 6. September 1995, Zl. 95/01/0072). Jedenfalls mit Begehung unpolitischer Straftaten hat das zu beurteilende Tatbestandselement daher nichts zu tun (hier betreffend Fälschung besonders geschützter Urkunden; ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001010430.X01Im RIS seit
21.05.2002