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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/01/0600 E 21. August 2001 RS 1Stammrechtssatz
Behauptet der Asylwerber (hier: ein Staatsangehöriger des Sudan) eine auf Grund der Zugehörigkeit zur christlichen Religion erfolgende Einberufung, die zum Kampf gegen andere Christen diene, ihn somit einem vorprogrammierten Gewissenskonflikt aussetze (Hinweis E vom 22. April 1998, Zl. 97/01/0146), so könnte diesen Behauptungen - träfen sie zu - nicht ohne weiteres die asylrechtliche Relevanz abgesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999010114.X01Im RIS seit
27.05.2002