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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art142 Abs2 litbRechtssatz
Zurückweisung einer "Strafanzeige" gegen Mitglieder der Bundesregierung mangels Legitimation des Antragstellers zur Erhebung einer solchen Anklage; keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Behandlung weiterer gegen die "etablierte Wissenschaft" und die "Medien" gerichteter Anzeigen; Abweisung des gleichzeitig gestellten Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos
(siehe auch B v 24.11.03, E1/03 - Zurückweisung einer gegen diesen Beschluss gerichteten Eingabe; kein Rechtsmittel gegen die endgültigen Entscheidungen des VfGH).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anklage, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:E1.2003Dokumentnummer
JFR_09969078_03E00001_01