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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1993 §36 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/18/0149 E 27. Juni 2001 RS 1Stammrechtssatz
Es ist unbedenklich, aus dem der Verurteilung des Fremden gemäß § 15 iVm § 169 Abs 1 StGB zu Grunde liegenden Fehlverhalten abzuleiten, dass die im § 36 Abs. 1 FrG 1997 umschriebene Annahme gerechtfertigt sei, geht doch vom Verbrechen der Brandstiftung, das nach der Systematik des Strafgesetzbuches eine "gemeingefährliche strafbare Handlung" darstellt, eine große Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus (Hinweis E 8. Februar 1996, 95/18/1350).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998180207.X03Im RIS seit
27.05.2002Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011