RS Vwgh 2002/3/12 98/18/0207

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.2002
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §36 Abs1;
StGB §15;
StGB §169 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/18/0149 E 27. Juni 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist unbedenklich, aus dem der Verurteilung des Fremden gemäß § 15 iVm § 169 Abs 1 StGB zu Grunde liegenden Fehlverhalten abzuleiten, dass die im § 36 Abs. 1 FrG 1997 umschriebene Annahme gerechtfertigt sei, geht doch vom Verbrechen der Brandstiftung, das nach der Systematik des Strafgesetzbuches eine "gemeingefährliche strafbare Handlung" darstellt, eine große Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus (Hinweis E 8. Februar 1996, 95/18/1350).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998180207.X03

Im RIS seit

27.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten