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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Die undifferenzierte Bezugnahme auf die Beschäftigungszeiten des Ehegatten der Verleihungswerberin und die ihn betreffenden Anzeigen wegen des Verdachtes der Begehung strafgerichtlich ahndbarer Vergehen stellt eine unzulässige Gesamtbetrachtung von Verleihungswerberin und Erstreckungswerber dar (Hinweis: Erkenntnis vom 21. April 1999, Zl. 97/01/1069). Diese Umstände wären im Fall eines vom Erstreckungswerber gestellten, auf § 10 Abs. 4 Z. 1 StbG 1985 gestützten Verleihungsantrages allenfalls für die Beurteilung seiner Integration von Relevanz (auf die § 16 Abs. 1 StbG 1985 jedoch nicht abstellt); sie stehen jedoch in Anbetracht seines mehrjährigen inländischen Aufenthaltes der Annahme der Nachhaltigkeit der Integration der Verleihungswerberin auch dann nicht entgegen, wenn man grundsätzlich davon ausgeht, die persönliche und berufliche Integration des Ehegatten könne sich auf die persönliche Integration des Verleihungswerbers auswirken und bei deren (gesonderter) Beurteilung daher indirekt von - in einem Zweifelsfall vielleicht ausschlaggebender - Bedeutung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000010189.X07Im RIS seit
24.06.2002