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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z3;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass eine für die Anwendung des § 6 Z 3 AsylG 1997 erforderliche Unrichtigkeit des Berufungsvorbringens des Asylwerbers (eines Staatsangehörigen von Algerien) nicht geradezu "ins Auge springt". Zumindest im vorliegenden Fall eines jugendlichen Asylwerbers durfte im Wesentlichen allein aus der "Steigerung des Vorbringens" keine ausreichend qualifizierte Unglaubwürdigkeit des Berufungsvorbringens des Asylwerbers abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001010122.X03Im RIS seit
03.06.2002