RS Vwgh 2002/3/12 2001/01/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6 Z3;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass eine für die Anwendung des § 6 Z 3 AsylG 1997 erforderliche Unrichtigkeit des Berufungsvorbringens des Asylwerbers (eines Staatsangehörigen von Algerien) nicht geradezu "ins Auge springt". Zumindest im vorliegenden Fall eines jugendlichen Asylwerbers durfte im Wesentlichen allein aus der "Steigerung des Vorbringens" keine ausreichend qualifizierte Unglaubwürdigkeit des Berufungsvorbringens des Asylwerbers abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001010122.X03

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten