RS Vwgh 2002/3/12 2001/01/0316

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z2;
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Das Argument des unabhängigen Bundesasylsenates, es bestehe ausreichender staatlicher Schutz vor einer von Privatpersonen ausgehenden Verfolgung, ist ein Begründungselement, das nur unter dem Gesichtspunkt einer Prüfung des Antrages gemäß § 7 AsylG 1997 von Bedeutung ist (vgl. dazu die Nachweise im Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496, und zuletzt das Erkenntnis vom 31. Jänner 2002, Zl. 99/20/0411). Ebenso ist die Annahme einer inländischen Fluchtalternative im Sinne einer regionalen Begrenztheit der der Asylwerberin drohenden Verfolgung nur unter dem Gesichtspunkt einer Prüfung des Antrages gemäß § 7 AsylG 1997 von Bedeutung (vgl. das Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001010316.X02

Im RIS seit

27.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten