RS Vwgh 2002/3/12 2001/18/0180

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Veröffentlicht am 12.03.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
FrG 1993 §75 Abs5;
FrG 1997 §57 Abs1;
FrG 1997 §57 Abs2;
FrG 1997 §75 Abs1;

Rechtssatz

Im Rahmen eines Verfahrens über einen Antrag nach § 75 Abs 5 FrG 1997 hat der Fremde glaubhaft zu machen, dass in den für die Feststellung gemäß § 75 Abs. 1 FrG 1997 maßgeblichen Umständen eine wesentliche Änderung eingetreten ist, wobei hiebei eine aktuelle Bedrohungssituation mittels konkreter, die Person des Fremden betreffender, durch entsprechende Bescheinigungsmittel untermauerter Angaben darzutun ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001180180.X01

Im RIS seit

27.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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