RS Vwgh 2002/3/12 99/01/0205

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Veröffentlicht am 12.03.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Im Beschwerdefall kann insbesondere vor dem Hintergrund der festgestellten politischen Situation in Algerien nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um eine Verfolgung wegen einer dem Asylwerber unterstellten, gegen die politischen Ziele der in der Berufung als Terroristen bezeichneten Gruppe gerichteten politischen Ansicht handelt. Geht man aber von einer auf einem Konventionsgrund beruhenden Verfolgung aus, hätte sich der unabhängige Bundesasylsenat unter Berücksichtigung dieser individuellen Verfolgung mit der Schutzfähigkeit und dem Willen des Staates, dem Asylwerber einen der Situation entsprechenden Schutz angedeihen zu lassen, auseinander setzen müssen und nicht beides schon deswegen generell bejahen dürfen, weil "die algerischen Sicherheitskräfte den Terrorismus in weiten Bereichen mit Spezialeinheiten bekämpfen" (vgl. das Erkenntnis vom 22. März 2000, Zl. 99/01/0256, zur Frage einer ausreichend funktionierenden Staatsgewalt bei Verfolgung von dritter Seite aus einem Konventionsgrund; vgl. zuletzt auch das Erkenntnis vom 26. Februar 2002, Zl. 99/20/0509).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999010205.X01

Im RIS seit

27.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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